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Bitte beachten Sie

  • Ist Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal noch nicht eingelesen, kommen Sie bitte nach Absenden des Formulars während unserer Öffnungszeiten in die Praxis.
  • Quartalsverordnungen können nur einmal pro Quartal ausgestellt werden.

Ihr Rezept wird anschließend als E-Rezept auf Ihre Gesundheitskarte übertragen.